Montag, 23. Januar 2012

Kunstrasengebühr III

Der Einfachheit halber gebe ich die Informationen des Vorstandes auf diesem Weg weiter:



Liebe Hockeymitglieder des Klipper,

ich möchte mich für das zahlreiche Erscheinen am 11. Januar 2012 und die Gespräche mit Ihnen / Euch bedanken. Die Aussprache hat mir gezeigt, wie kontrovers das Thema Kunstrasengebühr diskutiert wird. Aus den zahlreichen Anregungen haben wir versucht unseren Ansatz weiter zu entwickeln.

Ich habe sehr großes Verständnis über den Unmut weiterer Zahlungen zur Nutzung der Sportmöglichkeiten beim Klipper THC. Ich hoffe, dass wir die Sachlage zu Einführung der Kunstrasengebühr (notwendige Finanzierungsmöglichkeit) und der Absicht eines nachhaltigen Erhalt unserer Anlage vermitteln konnten. Das Finanzamt erlaubt keinen pauschalen Ausweis der Nutzungsgebühr des Kunstrasen in unseren Mitgliedsbeiträgen, sondern erwartet eine individuelle Erhebung der Gebühren für die Nutzung. Inwieweit hier eine Erhebung einer pauschalen Nutzungsgebühr pro Kopf der hockeyspielenden Mitglieder möglich ist, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend mit dem Finanzamt geklärt. Unter dieser Rahmenbedingung haben wir hinsichtlich der Gleichbehandlung folgende von uns favorisierte Überlegung, die wir mit Ihnen / Euch teilen möchten:
  
Die U21 Mannschaften erhalten aufgrund der dargestellten Situation (Zusammensetzung des Kaders) eine eigenständige Regelung. Zur Zeit würden wir von den beiden U21 Mannschaften eine Kunstrasengebühr von der Hälfte der veranschlagten Gebühr erheben. In diesem Zusammenhang möchte ich hier erwähnen, dass bereits eine erste Spende für die Unterstützung der U21 Damen zugesagt wurde.

Die anderen Mannschaften würden wir mit einem Schlüssel gemessen an der durchschnittlichen Mannschaftsstärke aller Mannschaften berechnen. Auf diese Wiese wären die Kunstrasengebühren von Mannschaften geringer Spieleranzahl den Mannschaften mit großer Spieleranzahl gleich gestellt. Damit wir eine möglichst gerechten Schlüssel vorschlagen können, bitte ich alle Mannschaftsführer, sofern noch nicht geschehen, ein aktuelle Mannschaftsliste im Hockeysekretariat abzugeben.
Ich freue mich auf Ihre / Eure Anmerkungen und würde mich freuen, wenn dass wir das Thema Kunstrasengebühr schnellstmöglich zu einem guten Ende für alle Beteiligten gebracht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Eric Pritsch
Klipper THC - Vorstand Hockey Erwachsene


 
Liebe alle,

um es nochmal zu verdeutlichen: wir müssen die Kunstrasengebühr aus steuerrechtlichen Gründen erheben, um die sonst auf den neuen Kunstrasen zu bezahlende Umsatzsteuer in Höhe von rund € 150.000 beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen zu können (d.h. wir bekommen das Geld vom Finanzamt zurück). Damit ersparen wir auf die Errichtung des 2ten Kunstrasens € 150.000; dies ist ein wesentliches Element unserer Finanzierung für den 2ten Kunstrasen. Das Finanzamt hat uns leider strikte Vorgaben über die Art und Weise der Erhebung gemacht.

Die erhobene Kunstrasengebühr werden wir anlegen und einer zweckbestimmten Rücklage für die turnusgemäße Sanierung der Kunstrasen in ca. 10 Jahren zuführen. Anderslautende Gerüchte (die offenbar zwischenzeitlich kursieren), sind falsch.

Beste Grüße und ich stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung
Ingo Gercke